Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
Juli 2017
§1 Geltungsbereich
- Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von OSTMILCH erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die OSTMILCH mit seinen Kunden über die von ihr angebotenen Molkereiprodukte oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen und Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
- Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, selbst wenn OSTMILCH ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht.
§2 Angebot und Vertragsschluss
- Alle Angebote von OSTMILCH sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen oder Aufträge kann OSTMILCH innerhalb von zehn Tagen nach Zugang annehmen.
- Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen OSTMILCH und dem Kunden ist der schriftlich geschlossene Kaufvertrag, einschließlich dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht. Änderungen zu diesem Vertrag bedürfen im Übrigen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung der Schriftform.
§3 Preise
- Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Lieferumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in Euro ab Werk zzgl. Verpackung, der zum Leistungszeitpunkt geltenden, gesetzlichen Mehrwertsteuer, bei Exportlieferungen zzgl. Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlichen Abgaben. Dabei ergibt sich der Preis aus der am Liefertag geltenden Preisliste von OSTMILCH.
- Rechnungsbeträge sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungserhalt zu begleichen, soweit nicht ein anderes Zahlungsziel vereinbart wurde. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang auf einem der in der Rechnung genannten Konto von OSTMILCH. Gerät der Kunde mit der Begleichung der Rechnung in Verzug, ist der jeweilige Rechnungsbetrag ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit mit Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen; OSTMILCH bleibt die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden auf Grund des Zahlungsverzuges vorbehalten.
- Der Kunde kann gegen unsere Forderungen nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Gleiches gilt für die Zurückbehaltung von Zahlungen.
- OSTMILCH ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn OSTMILCH nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen von OSTMILCH durch den Kunden aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Verträgen, für die ebenfalls diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten) gefährdet wird.
§4 Lieferung und Lieferzeit
- Lieferungen erfolgen grundsätzlich ab Werk.
- OSTMILCH haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z. B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen etc.) verursacht wurden, die OSTMILCH nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse OSTMILCH die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist OSTMILCH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist. Sofern dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber OSTMILCH vom Vertrag zurücktreten.
- Von OSTMILCH in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass explizit eine feste Frist oder ein fester Liefertermin zugesagt oder vereinbart wurde. Sofern Versendung der Lieferungen und Leistungen vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und -termine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonstigen transportbeauftragten Dritten.
- OSTMILCH kann – unbeschadet etwaiger Rechte aus Verzug des Kunden – vom Kunden eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen OSTMILCH gegenüber nicht nachkommt.
- Gerät OSTMILCH mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird OSTMILCH eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist die Haftung von OSTMILCH auf Schadensersatz nach Maßgabe des § 9 dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen beschränkt.
- Ist die Lieferverzögerung vom Kunden zu vertreten, hat dieser OSTMILCH die durch die Lagerung entstehenden Kosten zu erstatten.
§5 Erfüllungsort, Gefahrübergang
- Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz von OSTMILCH, soweit nicht ein anderes bestimmt ist.
- Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes von OSTMILCH an die den Transport ausführende Person über. Dies gilt auch für den Fall, in dem OSTMILCH den Versand übernommen hat.
§6 Mängelrüge
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich bei Empfang auf etwaige Mängel und Fehlmengen zu untersuchen. Etwaige Fehlmengen, Beschädigungen und Mängel hat er OSTMILCH binnen einer Frist von 48 Stunden nach Empfang schriftlich anzuzeigen. Dabei wird die Schriftform auch durch Telefax gewahrt. Nicht offensichtliche Mängel hat der Kunde ebenfalls unverzüglich, spätestens aber binnen fünf Tagen nach Entdeckung schriftlich zu rügen
§7 Gewährleistung, Sachmängel
Für Sachmängel haftet OSTMILCH wie folgt:
- Liegt an dem Liefergegenstand ein Mangel vor, ist OSTMILCH nach Wahl zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt.
- Ansprüche auf Nacherfüllung verjähren in zwölf Monaten ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Entsprechendes gilt für Rücktritt und Minderung. Diese Frist gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 479 Abs. 1 BGB längere Fristen vorschreibt, sowie bei Vorsatz, arglistigem Verschweigen des Mangels sowie bei Nichteinhaltung einer Beschaffenheitsgarantie.
- Rügt der Kunde Mängel zu Unrecht und trifft ihn hieran ein Verschulden, ist OSTMILCH berechtigt, die entstandenen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen.
- Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten und die Vergütung mindern. Die Rügepflichten gemäß vorstehendem § 6 bleiben unberührt.
- Mängelansprüche bestehen nicht bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, ungeeigneter Lagerung entstehen oder die auf Grund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.
- Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Liefergegenstand nachträglich an einen anderen Ort als den Ort der Niederlassung des Kunden verbracht worden ist, an den die Lieferung ursprünglich zu erfolgen hatte.
- Für den Umfang des Regressanspruchs des Kunden gegen OSTMILCH gemäß § 478 Abs. 2 BGB gilt ferner vorstehende Bestimmung (§ 7, Ziffer 6.) entsprechend.
- Der Kunde darf die Entgegennahme von Lieferungen wegen unerheblichen Mängeln nicht verweigern.
- Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei arglistigem Verschweigen des Mangels, bei Nichteinhaltung einer Beschaffenheitsgarantie, bei Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit und bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von OSTMILCH. Weitergehende oder andere als die in diesem § 7 geregelten Ansprüche des Kunden wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen.
§8 Eigentumsvorbehalt
- Die Liefergegenstände bleiben Eigentum von OSTMILCH bis zur Erfüllung sämtlicher gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüchen.
- Während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes ist dem Kunden eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt und die Weiterveräußerung nur im gewöhnlichen Geschäftsgang und nur unter der Bedingung gestattet, dass der Kunde von seinem Kunden Bezahlung erhält oder den Vorbehalt macht, dass das Eigentum auf seinen Kunden erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.
- Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Kunde OSTMILCH unverzüglich zu benachrichtigen.
- Eine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgt stets für OSTMILCH als Hersteller im Sinne von § 950 BGB. Bei Verarbeitung der Vorbehaltsware mit anderen OSTMILCH nicht gehörenden Gegenständen erwirbt OSTMILCH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu dem Rechnungswert der anderen verarbeiteten Waren.
- Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist OSTMILCH nach erfolglosem Ablauf einer dem Kunden gesetzten angemessenen Frist zur Leistung neben der Rücknahme auch zum Rücktritt berechtigt; die gesetzlichen Bestimmungen über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben unberührt. Der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Rücknahme bzw. der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder der Pfändung der Vorbehaltsware durch OSTMILCH liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, OSTMILCH hätte dies ausdrücklich erklärt.
§9 Sonstige Schadensersatzansprüche
- Sonstige Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis, sind ausgeschlossen.
- Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.
§10 Schlussbestimmungen
- Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Kaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz von OSTMILCH. OSTMILCH ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
- Für die Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt ausschließlich deutsches materielles Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
- Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen Regelungslücken enthalten oder sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken oder nicht anwendbaren Bestimmungen diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche OSTMILCH und der Kunde nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.
- Im Übrigen nimmt der Kunde davon Kenntnis, dass OSTMILCH Daten aus dem Vertragsverhältnis nach § 28 BDSG zum Zwecke der Datenverarbeitung speichert und das Recht vorbehält, die Daten, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, Dritten zu übermitteln.